Kündigung erhalten? Schreiben Sie mir per WhatsApp und wir vereinbaren die weiteren Schritte.
Wichtiger Hinweis zu laufenden
Fristen in Kündigungsschutzsachen
Nach
Ausspruch einer Kündigung gibt es zahlreiche
Möglichkeiten,
wichtige Fristen zu versäumen. Aus diesem Grunde empfehle ich
Ihnen, sofort einen Termin bei mir auszumachen, wenn Sie eine
Kündigung erhalten haben. Insbesondere sind folgende Fristen
relevant:
3
Wochen
Die
gesetzliche Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
beträgt nach § 4 Satz 1 KSchG 3 Wochen. Wird diese
Frist
versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an
rechtswirksam
(§ 7 KSchG). Diese Klagefrist gilt nicht nur für den
Fall,
dass eine ordentliche Kündigung angegriffen wird,
sondern
auch wenn es um eine außerordentliche bzw. eine fristlose
Kündigung geht (§ 13 (1) Satz 2 KSchG). Nur in wenigen
Ausnahmefällen kann man Ihnen noch über die
versäumte Frist herüberhelfen.
2
Wochen
Sie
waren während der Kündigung schwanger oder haben vor
höchstens 4 Monaten entbunden, aber Ihr Arbeitgeber
wusste es
noch nicht? Dann müssen Sie dem Arbeitgeber gem. § 17
(1) Satz
1 MuSchG die Schwangerschaft oder Entbindung innerhalb von 2 Wochen
mitteilen, um die Kündigung nachträglich unwirksam zu
machen.
7 Tage